mieterhöhung? nich mit omma pfiffig!
ProAsozial Hausverwaltung:
(...)leider sind wir gehalten, die Mieten dem marktüblichen Niveau anzupassen (...) in ihrem Fall eine mögliche Erhöhung um 35,92 € ereechnet. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer konnten wir jedoch erreichen, daß dieser nicht sofort diese Summe geltend macht, sondern nur einen reduzierten sozialeren Beitrag.
Wir bieten ihnen deshalb hete an (...) einer einvernehmlichen Erhöhung von 73,68 zuzustimmen. Sollten Sie nicht einverstanden sein, wären wir leider gezwungen (...) auf dem üblichen Wege zu verlangen.
???
RAPraxis Nichtmitmir (süffisant):
"Wir können unseren Auftraggebern nicht empfehlen, der von Ihnen vorgeschlagenen Mieterhöhung zuzustimmen. Bei Ihren - nicht nachvollziehbaren - Berechnungen haben Sie wahrscheinlich nicht berücksichtigt, dáss die Parteien unter Ziff. 2 des Mietvertrags vereinbart haben, daß Bewertungsgrundlage bei Mieterhöhung das Baujahr des Hauses bis 1918 ist."
Eine Mieterhöhung ist deshalb ausgeschlossen.
Hrhrhr, waren wir doch vor 7 Jahren so schlau, unser Dachgeschoß an den viel niedrigeren Preis des Altbaumietspiegels zu koppeln, und der damalige Vermieter hats tatsächlich unterschrieben.
Hrhrhrhrhr!
(...)leider sind wir gehalten, die Mieten dem marktüblichen Niveau anzupassen (...) in ihrem Fall eine mögliche Erhöhung um 35,92 € ereechnet. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer konnten wir jedoch erreichen, daß dieser nicht sofort diese Summe geltend macht, sondern nur einen reduzierten sozialeren Beitrag.
Wir bieten ihnen deshalb hete an (...) einer einvernehmlichen Erhöhung von 73,68 zuzustimmen. Sollten Sie nicht einverstanden sein, wären wir leider gezwungen (...) auf dem üblichen Wege zu verlangen.
???
RAPraxis Nichtmitmir (süffisant):
"Wir können unseren Auftraggebern nicht empfehlen, der von Ihnen vorgeschlagenen Mieterhöhung zuzustimmen. Bei Ihren - nicht nachvollziehbaren - Berechnungen haben Sie wahrscheinlich nicht berücksichtigt, dáss die Parteien unter Ziff. 2 des Mietvertrags vereinbart haben, daß Bewertungsgrundlage bei Mieterhöhung das Baujahr des Hauses bis 1918 ist."
Eine Mieterhöhung ist deshalb ausgeschlossen.
Hrhrhr, waren wir doch vor 7 Jahren so schlau, unser Dachgeschoß an den viel niedrigeren Preis des Altbaumietspiegels zu koppeln, und der damalige Vermieter hats tatsächlich unterschrieben.
Hrhrhrhrhr!
luckystrike - 2007/07/28 14:18
Also, dass man Ihnen "hete" anbietet, ist schon ein Skandal...
(grüßend aus dem ICE 558)
mist, jetzt muß ichs so stehen lassen, normal redigiere ich ja noch 2-300x
dann könnte ich ja jetzt nachgucken, wohin Sie unterwegs sind!?