Verurteilte Straftäter sind auch nach Absitzen der Haftstrafe mitnichten rehabilitiert, sondern haben bis zur Tilgung einen Eintrag im Vorstrafenregister.
Da Sie das vorgefallene "Problem" (Darf man die Wortwahl als Verniedlichung interpretieren?) nicht näher schildern, kann ich nur auf einen Vorfall (Trunkenheitsfahrt, die in einem schweren Unfall endete) in meinem Bekanntenkreis Bezug nehmen, der einen zwölfmonatigen Führerscheinentzug zur Folge hatte. Die Fahrt endete bei geschätzten 150 Km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einem Firmengelände. Mit viel Glück sind die beiden Insassen nur leicht verletzt worden und Unbeteiligte wurden nicht in Mitleidenschaft gezogen. Die Strafe samt "Brandmarkung" ist (bzw.: war) für den Betroffenen hart, aber gerecht - und wurde von ihm akzeptiert, was man guten Gewissens als Einsicht verbuchen darf.
Der Spruch gegenüber Ihrer Freundin zeugt allerdings nicht gerade von guten Sitten, das sei unbestritten.
ich schätze mal, dass herr lucky, wenn er besoffen einen unfall verursacht hätte, den oben geschilderten vorfall verschweigen würde, weil er dem vor-vorfall unangemessen wäre. aber das kann ich nur sagen, weil ich den herrn lucky, glaube ich, recht gut einschätzen kann. deshalb schätze ich, ich schätze richtig. ich schätze den lucky nämlich sehr.
man kann ja nicht immer, macht nix.
was man aber immer können sollte, ist jemand den benefit of the doubt geben, d.h. im zweifel erstmal das bessere anzunehmen, besonders wenns um unbekannte geht. das wäre wirklich netter.
ich habe nichts unterstellt oder angenommen, nur Bezug auf einen Fall genommen, den ich mit diesem Strafmaß in Verbindung bringen konnte. Ganz, ganz ehrlich!
Nun ja, nicht ganz richtig...
Da Sie das vorgefallene "Problem" (Darf man die Wortwahl als Verniedlichung interpretieren?) nicht näher schildern, kann ich nur auf einen Vorfall (Trunkenheitsfahrt, die in einem schweren Unfall endete) in meinem Bekanntenkreis Bezug nehmen, der einen zwölfmonatigen Führerscheinentzug zur Folge hatte. Die Fahrt endete bei geschätzten 150 Km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einem Firmengelände. Mit viel Glück sind die beiden Insassen nur leicht verletzt worden und Unbeteiligte wurden nicht in Mitleidenschaft gezogen. Die Strafe samt "Brandmarkung" ist (bzw.: war) für den Betroffenen hart, aber gerecht - und wurde von ihm akzeptiert, was man guten Gewissens als Einsicht verbuchen darf.
Der Spruch gegenüber Ihrer Freundin zeugt allerdings nicht gerade von guten Sitten, das sei unbestritten.
schätzchen
Mir fällt
Ich schäme mich.
was man aber immer können sollte, ist jemand den benefit of the doubt geben, d.h. im zweifel erstmal das bessere anzunehmen, besonders wenns um unbekannte geht. das wäre wirklich netter.
Äh, Moment...