Es isses wert.....(bei Herrn rob liegt eine Antwort parat). Ich lese mich mal rein (bin aber kein ausgewiesener Fachmann)....bin aber eher "erzwungener ProfiLaie"
vielen dank, die gesetze hat mir der anwalt auch besorgt, es greift das zuwanderungsgesetz, und das gibt uns das recht, einen solchen antrag zu stellen. dessen entgegennahme verweigert wurde.
ich würde auch sagen, daß die spontanentwertung eines gültigen aufenthaltstitels sicherlich als verfahrensfehler durchgehen kann.
außerdem haben sie eine solche anfragen binnen 14 tagen zu bearbeiten oder wenigstens zu beantworten, was auch nicht geschah.
ich nehme auhc an, daß sie ihre telefone zum beantworten haben, und nicht, um sich mit dem hörer den breitgesessenen arsch zu schubbern.
ach, now you got me started...
Es isses wert.....(bei Herrn rob liegt eine Antwort parat). Ich lese mich mal rein (bin aber kein ausgewiesener Fachmann)....bin aber eher "erzwungener ProfiLaie"
Viel Erfolg.
ich würde auch sagen, daß die spontanentwertung eines gültigen aufenthaltstitels sicherlich als verfahrensfehler durchgehen kann.
außerdem haben sie eine solche anfragen binnen 14 tagen zu bearbeiten oder wenigstens zu beantworten, was auch nicht geschah.
ich nehme auhc an, daß sie ihre telefone zum beantworten haben, und nicht, um sich mit dem hörer den breitgesessenen arsch zu schubbern.
ach, now you got me started...