Der angebotene Job sei nicht mit der Qualifikation der Antragstellerin zu vereinen.
Wenn ein ALG II-Empfänger dieses Argument bei den zuständigen Kollegen dieser Sachbearbeiterin anbringen würde, dann wäre aber was los.
Und wenn ich mir das Verhalten und Auftreten so mancher Mitarbeiter auf den Ausländerbehörden anschaue, dann frage ich mich manchmal schon, was eigentilch deren Eltern und Großeltern damals so gemacht haben.
Der reinste Hohn
Wenn ein ALG II-Empfänger dieses Argument bei den zuständigen Kollegen dieser Sachbearbeiterin anbringen würde, dann wäre aber was los.
Und wenn ich mir das Verhalten und Auftreten so mancher Mitarbeiter auf den Ausländerbehörden anschaue, dann frage ich mich manchmal schon, was eigentilch deren Eltern und Großeltern damals so gemacht haben.
in der tat
Schöne Argumentation. aber die können sie ja auch nicht der einfachkeit halber ausweisen, auch wenn manche Sachbearbeiter das sicher gerne täten.