Dienstaufsichtsbeschwerde und Widerspruch gegen den Bescheid, eventuell vor Verwaltungsgericht einen Herstellung in den vorherigen Stand erreichen, da ein fehlverhalten der behörde vorliegt und die Widerspruchsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Falls es sich so zugetragen haben sollte.
nee, die widerspruchsfristen wurden angehängt, und gegen den bescheid haben wir keine chance. aber ich kann mich natürlich über die behörde beschweren, das haben die ja anscheinend auch mißbilligend wahrgenommen.
Ist eine Hölle.
Oder der Beamtenhimmel.
:((